Erwägungsgrund 12 32005R0117
Die Ausstellung des Überwachungsdokuments erfolgt zwar nach in der Gemeinschaft einheitlichen Bedingungen, sollte aber Aufgabe der Verwaltungen der Mitgliedstaaten sein.
Die Ausstellung des Überwachungsdokuments erfolgt zwar nach in der Gemeinschaft einheitlichen Bedingungen, sollte aber Aufgabe der Verwaltungen der Mitgliedstaaten sein.