Erwägungsgrund 6 32005R1854
Die Kommission ist dagegen der Meinung, dass sich der Eintragungsantrag sowohl auf das Ansehen von „Miel de Provence“ als auch auf eine besondere Qualität stützt, nämlich die florale Quelle des Honigs, die charakteristisch für die botanischen Gegebenheiten in der Provence sind.