Erwägungsgrund 4 32005R1881
Das Programm zum Rückkauf von Quoten wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1679/2005 des Rates vom 6. Oktober 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak mit Wirkung vom 22. Oktober 2005 gestrichen. Somit kann die Teilnahme am Rückkaufprogramm nicht mehr als Förderkriterium für die Maßnahmen des gemeinschaftlichen Tabakfonds gelten.