Erwägungsgrund 7 32005R1881
Damit die Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, um die indikativen Finanzierungspläne für die Umstellungsmaßnahmen im Jahr 2006 zu erstellen, sollte der vorgesehene Termin für die Mitteilung dieser Finanzierungspläne an die Kommission und dementsprechend auch die endgültige Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.