Erwägungsgrund 8 32005R1881
Die Bestimmungen zur Festlegung der Kriterien, nach denen die Kommission die vorläufige Aufteilung der Mittel für den gemeinschaftlichen Tabakfonds auf die Mitgliedstaaten vornimmt, sowie der Sanktionen, die im Falle von Unregelmäßigkeiten zu verhängen sind, müssen ebenfalls angepasst werden.