Erwägungsgrund 6 32005R1881
In diesem Zusammenhang sollten auch die Bestimmungen angepasst werden, die für die Berechnung des kumulierten Betrags der Gemeinschaftsfördermittel für Umstellungsmaßnahmen zugunsten der Erzeuger gelten, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2848/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 für die Ernte 2005 hinsichtlich der Prämienregelung, der Produktionsquoten und der Sonderbeihilfe für Erzeugergemeinschaften im Rohtabaksektor über eine Produktionsquote für die Ernte 2005 verfügen.