Erwägungsgrund 13 32005R0396
Es empfiehlt sich, zur Ergänzung der allgemeinen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für Lebens- und Futtermittelkontrollen spezifische Vorschriften für die Kontrolle von Pestizidrückständen zu erlassen.
Es empfiehlt sich, zur Ergänzung der allgemeinen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für Lebens- und Futtermittelkontrollen spezifische Vorschriften für die Kontrolle von Pestizidrückständen zu erlassen.