Erwägungsgrund 21 32005R0396
Insbesondere bei nicht zugelassenen Pestiziden, die möglicherweise in der Umwelt vorhanden sind, sollte es in Ausnahmefällen gestattet sein, Rückstandshöchstgehalte auf der Grundlage von Überwachungsdaten festzusetzen.
Insbesondere bei nicht zugelassenen Pestiziden, die möglicherweise in der Umwelt vorhanden sind, sollte es in Ausnahmefällen gestattet sein, Rückstandshöchstgehalte auf der Grundlage von Überwachungsdaten festzusetzen.