Art. 37 Abs. 5 32010R0578Wenn die gemäß Absatz 4 mitgeteilten Beträge zuzüglich der Beträge, für die im Rahmen derselben Ausschreibung bereits eine oder mehrere Bescheinigungen…
Art. 93 Abs. 4 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Nimmt der Unionsbeitrag eine der in Artikel 51 aufgelisteten Formen an, so zahlt die Kommission nicht mehr als den vom Mitgliedstaat beantragten Betrag.
Art. 24 32002R2182Für jeden Mitgliedstaat werden die für das Haushaltsjahr tatsächlich getätigten Ausgaben bis zur Höhe der der Kommission gemäß Artikel 23 gemeldeten Beträge…