Erwägungsgrund 13 32006R1107
Alle wesentlichen Informationen für Fluggäste sollten in alternativen Formen erteilt werden, die für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind, wobei diese Informationen zumindest in denselben Sprachen zur Verfügung stehen sollten wie diejenigen für andere Fluggäste.