Erwägungsgrund 15 32006R1107
Die Mitgliedstaaten sollten die Einhaltung dieser Verordnung überwachen und sicherstellen und für die Durchsetzung eine geeignete Einrichtung bestimmen. Diese Überwachung lässt das Recht von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, nach nationalem Recht ein Gericht anzurufen, unberührt.