Erwägungsgrund 6 32006R1107
Um dies zu erreichen, sollte die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Hilfeleistung auf Flughäfen einer zentralen Einrichtung obliegen. Da die Leitungsorgane von Flughäfen bei allen Dienstleistungen auf den Flughäfen eine zentrale Rolle spielen, sollte ihnen die Gesamtverantwortung übertragen werden.