Erwägungsgrund 18 32006R1107
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und für ihre Anwendung sorgen. Die Sanktionen, die die Zahlung einer Entschädigung an die betroffene Person einschließen können, sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.