Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07 zugeteilten Übergangsquoten dürfen nur genutzt werden, wenn das betreffende Unternehmen bereits getroffene Investitionsbeschlüsse rechtzeitig hat anpassen können, was bei einigen Unternehmen nicht möglich war. Daher ist den Mitgliedstaaten zu gestatten, den betreffenden Unternehmen die Restmenge der Übergangsquoten als Übergangsquoten für das Wirtschaftsjahr 2007/08 erneut zuzuteilen.
Dem Artikel 9 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Überschreiten die gemäß diesem Absatz zugeteilten Übergangsquoten bei einem bestimmten Unternehmen…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quote für 2006 auf das folgende Jahr übertragen wird. Die…
Angesichts der Länge des Wirtschaftsjahrs 2006/07 sieht Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission eine Übergangsquote für Isoglukose…
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 können zusätzliche Zuckerquoten zugeteilt werden. Für derartige Zuteilungen, mit denen der Übergang von der…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein bestimmter Anteil ihrer Quote für 2005 auf das folgende Jahr übertragen…
Einige Mitgliedstaaten haben vor dem 31. Oktober 2008 gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quoten für 2008…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.