Erwägungsgrund 4 32006R0949
Nachdem bestimmte Ausfuhrländer die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 beim WTO angefochten hatten, gelangten ein WTO-Panel und das WTO-Berufungsgremium zu dem Schluss, dass Teile von Hühnern, entbeint, gefroren, mit einem Gehalt an Kochsalz von 1,2 bis 3 % unter die Position 0210 der in den EG-Listen festgelegten Zollverpflichtungen fallen.