Erwägungsgrund 6 32006R0949
Um die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit den derzeitigen internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft nach Maßgabe der Interpretation der zuständigen Gremien der WTO in Einklang zu bringen, ist die Zusätzliche Anmerkung 7 in Bezug auf Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse der Unterposition 021099 zu ändern. Diese Änderung erfolgt unbeschadet des Ergebnisses möglicher Entscheidungen, die gegebenenfalls von den zuständigen Gremien der Weltzollorganisation diesbezüglich getroffen werden.