Erwägungsgrund 5 32006R0949
Die Europäische Gemeinschaft hat die allgemeine Frage der Interpretation von Position 0210 und die Einreihung dieser Waren in den zuständigen Gremien der Weltzollorganisation angesprochen.
Die Europäische Gemeinschaft hat die allgemeine Frage der Interpretation von Position 0210 und die Einreihung dieser Waren in den zuständigen Gremien der Weltzollorganisation angesprochen.