Art. 18 32007R1303
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.