Erwägungsgrund 12 32007R0520
Die Gemeinschaft sollte die im Übereinkommen vorgesehenen Bestimmungen und die von der WCPFC erlassenen technischen Maßnahmen daher anwenden.
Die Gemeinschaft sollte die im Übereinkommen vorgesehenen Bestimmungen und die von der WCPFC erlassenen technischen Maßnahmen daher anwenden.