Erwägungsgrund 5 32007R0520
Die Gemeinschaft hat mit dem Beschluss 95/399/EG das Übereinkommen zur Einsetzung der Thunfischkommission für den Indischen Ozean genehmigt. Dieses Übereinkommen setzt einen geeigneten Rahmen für die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, um die Thunfischbestände und verwandte Arten im Indischen Ozean zu erhalten und rationell zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde die Thunfischkommission für den Indischen Ozean eingesetzt, nachstehend „IOTC“ genannt, die für alle Vertragsparteien verbindliche Entschließungen zur Bestandserhaltung und -bewirtschaftung im Zuständigkeitsbereich der IOTC annimmt.