Erwägungsgrund 14 32007R0520
Die Annahme neuer technischer Maßnahmen und die Aktualisierung bereits bestehender Empfehlungen durch die regionalen Fischereiorganisationen seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 macht die Aufhebung jener Verordnung und ihre Ersetzung durch die vorliegende Verordnung notwendig.