Erwägungsgrund 13 32007R0520
Die von diesen regionalen Fischereiorganisationen verabschiedeten technischen Maßnahmen wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 des Rates vom 14. Mai 2001 mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten in Gemeinschaftsrecht umgesetzt.