Erwägungsgrund 7 32007R0520
Die Gemeinschaft hat mit dem Beschluss 2005/938/EG das Übereinkommen zum internationalen Delfinschutzprogramm genehmigt. Die Gemeinschaft sollte die Bestimmungen dieses Übereinkommens daher anwenden.
Die Gemeinschaft hat mit dem Beschluss 2005/938/EG das Übereinkommen zum internationalen Delfinschutzprogramm genehmigt. Die Gemeinschaft sollte die Bestimmungen dieses Übereinkommens daher anwenden.