Erwägungsgrund 4 32007R0551
Die Anwendung der Übergangsbestimmungen für die Übermittlung der Preisangaben an die Kommission gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 muss bis zum ersten Quartal 2008 verlängert werden, damit ein Bericht über die Funktionsweise des Systems erstellt und danach ein computergestütztes System eingeführt werden kann.