Erwägungsgrund 5 32007R0708
Auch die Umsiedlung von Arten innerhalb ihrer natürlichen Verbreitungszone in Gebiete, in denen sie aus besonderen biogeografischen Gründen nicht vorkommen, kann Ökosysteme in diesen Gebieten bedrohen und sollte ebenfalls in diese Verordnung einbezogen werden.