Erwägungsgrund 9 32007R0708
Es sollte berücksichtigt werden, dass für Verbringungen nicht heimischer oder gebietsfremder Arten in geschlossene Aquakulturanlagen, die sicher sind und bei denen die Gefahr, dass Organismen aus der Aquakultur entweichen könnten, sehr gering ist, keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein sollte.