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Die Hilfe im Rahmen dieser Komponente trägt zur Verwirklichung folgender Ziele bei: a) Verbesserung der Markteffizienz und Anwendung der Gemeinschaftsstandards, b) Aktionen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der die Landwirtschaft betreffenden Umweltschutzmaßnahmen und der lokalen Strategien für die ländliche Entwicklung, c) Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Die Hilfe für die Verwirklichung des in Absatz 1 Buchstabe a genannten Ziels (nachstehend „Prioritätsachse 1“ genannt) wird in Form folgender Maßnahmen gewährt: a) Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe für die Umstrukturierung und Modernisierung entsprechend den Gemeinschaftsstandards, b) Unterstützung für die Gründung von Erzeugergemeinschaften, c) Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen mit dem Ziel der Umstrukturierung dieser Tätigkeiten und ihrer Modernisierung entsprechend den Gemeinschaftsstandards.
Die Hilfe für die Verwirklichung des in Absatz 1 Buchstabe b genannten Ziels (nachstehend „Prioritätsachse 2“ genannt) wird in Form folgender Maßnahmen gewährt: a) Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, b) Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Strategien für die ländliche Entwicklung.
Die Hilfe für die Verwirklichung des in Absatz 1 Buchstabe c genannten Ziels (nachstehend „Prioritätsachse 3“ genannt) wird in Form folgender Maßnahmen gewährt: a) Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, b) Diversifizierung und Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum, c) Verbesserung der Berufsbildung. Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen über Zuschussfähigkeit und Intensität der Hilfe
Die Mitgliedstaaten dürfen im Rahmen dieses Artikels eine Unterstützung nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der…
eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, insbesondere der Beihilferegelungen für ihre Durchführung, sowie gegebenenfalls Angaben zum Bedarf an Studien,…
Die Mitgliedstaaten können nach den in diesem Artikel festgelegten und in ihren GAP-Strategieplänen weiter ausgeführten Bedingungen eine Unterstützung für die…
Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2: — Aus- und Fortbildung, — Niederlassung von…
Die Hilfe nach Artikel 171 Absatz 4 Buchstabe a kann für Investitionen gewährt werden, die auf die Verbesserung und Entwicklung der ländlichen Infrastruktur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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