Erwägungsgrund 19 32006R0952
Die Interventionsstelle muss in der Lage sein, in voller Kenntnis der Sachlage zu prüfen, ob das Angebot den Anforderungen genügt. Hierzu muss ihr der Anbieter alle erforderlichen Angaben vorlegen.
Die Interventionsstelle muss in der Lage sein, in voller Kenntnis der Sachlage zu prüfen, ob das Angebot den Anforderungen genügt. Hierzu muss ihr der Anbieter alle erforderlichen Angaben vorlegen.