Erwägungsgrund 6 32008R1020
Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die Anforderungen an die Herstellung und das Inverkehrbringen von für den menschlichen Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen, einschließlich Fischöl.
Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die Anforderungen an die Herstellung und das Inverkehrbringen von für den menschlichen Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen, einschließlich Fischöl.