Erwägungsgrund 10 32008R0453
Zur Festlegung des Erfassungsbereichs der zu erstellenden Statistik und der erforderlichen Ebene der Untergliederung nach Wirtschaftszweigen ist die jeweils gültige Fassung der gemeinsamen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft (NACE) heranzuziehen.