Erwägungsgrund 11 32008R0734
Der Verstoß gegen spezifische Bedingungen wie diejenigen, die ungeprüfte Gebiete betreffen, den Einsatz eines VMS-Systems und die räumliche Verlagerung von Tätigkeiten, wenn Fischereifahrzeuge unvorhergesehen auf ein empfindliches marines Ökosystem stoßen, kann eine irreversible Schädigung dieser Ökosysteme nach sich ziehen und sollte daher in die Liste schwerer Verstöße im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1447/1999 des Rates vom 24. Juni 1999 zur Aufstellung einer Liste von Verhaltensweisen, die einen schweren Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik darstellen, aufgenommen werden.