Erwägungsgrund 5 32008R0734
In der Resolution 61/105 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 2006 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, dass Maßnahmen zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme vor den destruktiven Auswirkungen der Grundfischerei dringend erforderlich sind und dass dies durch eine strenge Regulierung dieser Tätigkeiten durch regionale Fischereiorganisationen oder -vereinbarungen oder im Fall von Schiffen, die in Gebieten Fischfang betreiben, für die es keine derartigen Organisationen oder Vereinbarungen gibt, durch die jeweiligen Flaggenstaaten erreicht werden sollte.Die Generalversammlung hat Empfehlungen über die Art der zu diesem Zweck festzulegenden Maßnahmen abgegeben. Die Arbeiten innerhalb der FAO über die Ausarbeitung internationaler Leitlinien für die Bewirtschaftung dieser Fischereitätigkeiten im Rahmen des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei sind ebenfalls von großer Bedeutung für die Konzeption und Annahme solcher Maßnahmen sowie deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.