Erwägungsgrund 2 32008R0734
Das Fehlen einer regionalen Fischereiorganisation oder Fischereivereinbarung entbindet die Staaten nicht von ihrer seerechtlichen Verpflichtung, in Bezug auf ihre Staatsangehörigen die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sein können, um lebende Ressourcen der Hohen See zu erhalten und auch empfindliche marine Ökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Fischereitätigkeiten zu schützen.