Art. 54 32009R1186
Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich des Artikels 55
therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs;
Reagenzien zur Bestimmung der Blutgruppen;
Reagenzien zur Bestimmung der Gewebegruppen.
Im Sinne von Absatz 1 gelten als
therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs : menschliches Blut und seine Derivate (menschliches Vollblut, Trockenblut, Plasma, Albumin und stabile Lösungen von Plasmaprotein, Immunglobulin, Fibrinogen);
Reagenzien zur Bestimmung der Blutgruppen : alle Reagenzien menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder sonstigen Ursprungs zur Bestimmung der menschlichen Blutgruppen und zur Feststellung von Blutunverträglichkeiten;
Reagenzien zur Bestimmung der Gewebegruppen : alle Reagenzien menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder sonstigen Ursprungs zur Bestimmung der menschlichen Gewebegruppen.