Erwägungsgrund 1 32009R0551
Mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 wird der freie Warenverkehr mit Detergenzien und mit für Detergenzien bestimmten Tensiden im Binnenmarkt gewährleistet sowie unter anderem ein hohes Schutzniveau für die Umwelt sichergestellt, indem Vorschriften für die vollständige Bioabbaubarkeit von Tensiden für Detergenzien festgelegt werden.