Erwägungsgrund 10 32009R0551
Gleichwohl wurde vom „Ausschuss für die Anpassung der Richtlinien über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse bei Wasch- und Reinigungsmitteln an den technischen Fortschritt“ entschieden, die Ausnahmegenehmigung auf zehn Jahre zu befristen, um einen Anreiz zu geben für die Entwicklung von Tensiden mit gleichwertiger Leistung, die die Kriterien der vollständigen Bioabbaubarkeit erfüllen und damit keine Ausnahmegenehmigung erfordern würden.