Erwägungsgrund 4 32009R0551
Tenside, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, sind in Anhang V der Verordnung aufzunehmen. Tenside, für die keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, sind in Anhang VI der Verordnung aufzunehmen.
Tenside, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, sind in Anhang V der Verordnung aufzunehmen. Tenside, für die keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, sind in Anhang VI der Verordnung aufzunehmen.