Erwägungsgrund 9 32009R0551
Die Schlussfolgerung, dass kein Risiko für die Umwelt besteht, gründet auf dem nach kurzer Zeit erreichten hohen Maß an primärer Bioabbaubarkeit des Tensids und auf der vollständigen Bioabbaubarkeit der Metaboliten des Tensids. Die Metaboliten erfüllen somit dieselben Kriterien wie die Tenside, für die nach der Verordnung der freie Warenverkehr im Binnenmarkt gilt.