Erwägungsgrund 2 32009R0551
Ferner ist in den Artikeln 5, 6 und 9 der Verordnung ein Mechanismus vorgesehen, durch den für Tenside, die nicht die oben genannte Anforderung einer vollständigen Bioabbaubarkeit erfüllen, bei Verwendung in speziellen industriellen oder institutionellen Anwendungen jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, vorausgesetzt, es handelt sich um weniger verbreitete Anwendungen und das Risiko für die Umwelt ist gemessen am sozioökonomischen Nutzen gering.