Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Die Krise hat gezeigt, dass das derzeitige System der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, deren Befugnisse auf die einzelnen Mitgliedstaaten begrenzt sind, mit Blick auf grenzübergreifend tätige Finanzinstitute unzureichend ist.
Erwägungsgrund 32 32010R1094Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen