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Gibt es keine Ausschreibung, so ist die zu erhebende Ausfuhrabgabe diejenige, die am Tag der Erfüllung der Zollförmlichkeiten gilt. Jedoch wird auf entsprechenden Antrag des Marktbeteiligten, der zusammen mit dem Lizenzantrag zu stellen ist, auf ein Ausfuhrgeschäft, das während der Gültigkeitsdauer der Lizenz durchgeführt werden soll, die Ausfuhrabgabe angewandt, die am Tag der Antragstellung gilt.
werden bei der Erhebung der Ausfuhrabgaben die Vorschriften angewendet, die in dem Zeitpunkt gelten, in dem der Antrag auf Abfertigung zur Ausfuhr gestellt oder…
Anzuwenden ist derjenige Erstattungssatz, der an dem Tag gilt, an dem die Ausfuhranmeldung für die Nicht-Anhang-I-Waren von den Zollbehörden angenommen wird,…
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannte Ausfuhrabgabe ist die am Tag der Erfüllung der Zollförmlichkeiten geltende Abgabe. Der Betreffende kann jedoch gleichzeitig…
Angewendet wird der am Tag der Ausfuhr der Waren geltende Erstattungssatz, außer in folgenden Fällen: a) wenn gemäß Artikel 26 ein Antrag auf Vorausfestsetzung…
Weist der Ausführer der zuständigen Behörde nach, daß das Erzeugnis das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen hat, als die Ausfuhrabschöpfung nicht galt oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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