Erwägungsgrund 20 32010R0578
Für das System der Erstattungsbescheinigungen sollten Verwaltungsmaßnahmen festgelegt werden. Insbesondere sollte für den Fall, dass die Anträge auf Erstattungsbescheinigungen die verfügbaren Mittel übersteigen, ein Kürzungskoeffizient vorgesehen werden. Außerdem sollte vorgesehen werden, dass unter bestimmten Umständen die Ausstellung von Erstattungsbescheinigungen ausgesetzt wird.