Erwägungsgrund 29 32014R0510
Die Ausfuhrerstattungen sind im Rahmen der verfügbaren Gesamtmengen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage bezüglich des Handels mit Nicht-Anhang-I-Waren zu gewähren. Das System für Erstattungsbescheinigungen sollte eine wirksame Verwaltung der Erstattungsbeträge ermöglichen.