Art. 13 32010R0255
Sicherheitsanforderungen
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass eine Sicherheitsbewertung, einschließlich einer Gefahrenermittlung, Risikobewertung und -minderung, vorgenommen wird, bevor signifikante Änderungen des ATFM-Systems und der ATFM-Verfahren eingeführt werden, einschließlich eines Sicherheitsmanagementprozesses der den gesamten Lebenszyklus des Flugverkehrsmanagementsystems erfasst.