Erwägungsgrund 7 32005R2150
Bestimmte Tätigkeiten verlangen die Reservierung eines Luftraumabschnitts für eine ausschließliche oder spezifische Nutzung zu bestimmten Zeiten aufgrund ihres spezifischen Flugprofils oder ihrer Gefährlichkeit und der Notwendigkeit der Gewährleistung einer effektiven und sicheren Trennung vom nicht beteiligten Luftverkehr.