Erwägungsgrund 13 32010R0053
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen, den Färöern und Grönland vorgesehen ist, Konsultationen über Fangrechte mit diesen Vertragspartnern geführt. Die Konsultationen mit Grönland wurden am 25. November 2009 mit der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in grönländischen Gewässern für 2010 abgeschlossen. Die Konsultationen mit den Färöern und Norwegen sind noch nicht abgeschlossen; die Vereinbarungen mit diesen Partnern werden voraussichtlich Anfang 2010 geschlossen. Damit die Fischereitätigkeiten der Union nicht unterbrochen werden und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für den Abschluss der betreffenden Vereinbarungen Anfang 2010 gewährleistet ist, sollte die Union die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die diese Vereinbarungen gelten, bis zum Abschluss der Vereinbarungen auf vorläufiger Basis festsetzen.