Erwägungsgrund 4 32010R0053
Die TAC sollten auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung der biologischen und sozioökonomischen Auswirkungen bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren festgesetzt werden. Diesbezüglich sind die bei den Konsultationen mit den Interessengruppen, insbesondere in der Sitzung vom 23. Juli 2009 mit dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur, den zuständigen Regionalbeiräten und den Mitgliedstaaten sowie in der Sitzung vom 29. September 2009 mit dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur und den zuständigen Regionalbeiräten, dargelegten Standpunkte zu berücksichtigen.