Erwägungsgrund 17 32010R0053
Auf der dritten internationalen Konferenz zur Gründung einer Regionalen Fischereiorganisation für das Hochseegebiet des Südpazifiks (SPFO) im Mai 2007 haben die Teilnehmer bis zur Gründung dieser SPFO anzuwendende vorläufige Maßnahmen zur Regulierung der pelagischen Fischerei und der Grundfischerei in diesem Gebiet, darunter auch Fangmöglichkeiten, festgelegt. Diese Maßnahmen wurden auf der achten internationalen Konferenz zur Gründung der SPFO im November 2009 überarbeitet. Nach dem Einvernehmen der Teilnehmer handelt es sich bei diesen vorläufigen Maßnahmen um freiwillige Maßnahmen, die nach internationalem Recht nicht bindend sind. Dennoch ist es angesichts der entsprechenden Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über gebietsübergreifende Fischbestände ratsam, diese Maßnahmen in das Unionsrecht aufzunehmen.