Erwägungsgrund 15 32010R0053
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung 2009 keine Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun und Echten Bonito angenommen, und die Union muss, obwohl sie kein Mitglied der IATTC ist, Maßnahmen zur Regelung der Fangmöglichkeiten treffen, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände im Regelungsbereich jener Organisation sicherzustellen.