Art. 32 32010R0904
(1)
Auf der Grundlage der Informationen der Mitgliedstaaten veröffentlicht die Kommission auf ihrer Website die Details der von jedem Mitgliedstaat zur Umsetzung von Artikel 167a, Titel XI Kapitel 3 und Titel XII Kapitel I der Richtlinie 2006/112/EG erlassenen Regelungen.
(2)
Die Einzelheiten sowie das Format der zu übermittelnden Informationen werden gemäß dem Verfahren nach Artikel 58 Absatz 2 festgelegt.